Am Freitag, 15. Dezember, findet an der Universität Ulm (9:00 bis 14:00 Uhr) ein gemeinsames Symposium des Deutschen EDV-Gerichtstages und der Universität Ulm zu Fragen der Regulierung von Künstlicher Intelligenz statt. Die Veranstaltung wird sowohl vor Ort an der Universität Ost (O27/341) ausgetragen als auch online zugänglich gemacht. Gastgeber der Uni ist Professor Heribert Anzinger, Fachgebiet Wirtschafts- und Steuerrecht, zu dessen Forschungsschwerpunkten die Anwendung computergestützter Methoden in der Rechtsfindung zählt.
„Der AI Act, über den nach langen Verhandlungen in der vergangenen Woche in der Europäischen Union eine Einigung erzielt werden konnte, ist aktuell das wichtigste Instrument zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz“, erklärt Anzinger. Die EU-Verordnung wird bereits jetzt in vielen Ländern als Blaupause gehandelt, um Risiken gesetzlich zu kontrollieren, die mit der Anwendung von KI verbunden sind. „Das Symposium zielt darauf ab, Regulierungsvorschläge wie den AI Act in einem größeren juristischen Zusammenhang zu beleuchten“, so Dr. Anke Morsch, Vorsitzende des Deutschen EDV-Gerichtstags.
Der AI Act ist nicht unumstritten - deshalb sollen auch die Bürokratielasten betrachtet werden
Der erste Teil der Tagung unternimmt eine Bestandsaufnahme der internationalen Regulierungsstrategien, darunter die EU-Daten- und KI-Gesamtstrategie. Der zweite Teil konzentriert sich auf den AI Act selbst und diskutiert dessen Anwendungsbereich. Ein Schwerpunkt ist dabei die Regulierung generativer KI. Im Mittelpunkt des dritten Teils steht die rechtspolitische Diskussion. Dabei geht es um Risikofelder und die Einstufung von Risiken sowie um die Regulierung von Hochrisiko-KIs.
Der AI Act ist nicht unumstritten. Andere Staaten, etwa die USA, haben einen anderen Regulierungsansatz gewählt, der stärker auf eine Selbstverpflichtung der Unternehmen setzt. Das Symposium wird daher im dritten Teil auch die mit dem AI Act verbundenen Bürokratielasten beleuchten.
Ein besonderer Schwerpunkt der Tagung liegt auf dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Bereich der Justiz. Beteiligt an der interdisziplinären Veranstaltung sind Vertreterinnen und Vertreter des Bundesjustizministeriums und der Landesjustizministerien. Außerdem reisen Rechts- und KI-Expertinnen und -experten aus ganz Deutschland und dem deutsch-sprachigen Ausland an. Die Veranstaltung richtet sich an Justiz, Anwaltschaft, Verwaltung, Politik, Wissenschaft, Legal-Tech-Wirtschaft und die breite Öffentlichkeit. Für die Online-Teilnahme ist keine Anmeldung erforderlich. Das Programm ist unter www.edvgt.de abrufbar, der Online-Zugang erfolgt unter https://uni-ulm.zoom.us/j/62772817263
Der Deutsche EDV-Gerichtstag e.V. ist ein 1992 gegründeter Verein. Sein Ziel ist der Erfahrungsaustausch von Juristinnen und Juristen über die Einsatzmöglichkeiten der elektronischen Datenverarbeitung in der Rechtspflege. Schwerpunkte sind dabei IT-Lösungen für den Arbeitsplatz sowie der elektronische Rechtsverkehr.
Das Fachgebiet Wirtschafts- und Steuerrecht im Institut für Rechnungswesen und Wirtschaftsprüfung an der Fakultät für Mathematik und Wirtschaftswissenschaften widmet sich an der Universität Ulm in einem Forschungsschwerpunkt auch den computergestützten Methoden der Rechtsfindung und der Streitbeilegung.
Weitere Informationen:
Prof. Dr. Heribert Anzinger, Fachgebiet Wirtschafts- und Steuerrecht, Universität Ulm, E-Mail: heribert.anzinger(at)uni-ulm.de
Das Programm als PDF finden Sie hier!
Veranstaltungshinweis:
„Wie regulieren wir Künstliche Intelligenz? Europäische und internationale Strategien und Konzepte aus der Perspektive der Justiz“
Symposium – Deutscher EDV-Gerichtstag e.V. und Universität Ulm
Hybridveranstaltung
Freitag, 15. Dezember 2023, 9:00 bis 14:00 Uhr
Universität Ulm, Albert-Einstein-Allee 11, 89081 Ulm
Uni Ost, O 27, Raum 341
Zugang zur Online-Übertragung über Zoom:
uni-ulm.zoom.us/j/62772817263
Text und Medienkontakt: Andrea Weber-Tuckermann